Die Schulpflegschaft 2016/2017 der Grundschule Stoffeler Straße

Schulpflegschaft

Liebe Eltern der SchülerInnen an der Grundschule Stoffelerstraße,

im Namen der Schulpflegschaft begrüßen wir Sie ganz herzlich. Wir bedanken uns an dieser Stelle für das uns, durch die Wahl entgegengebrachte Vertrauen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.

Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Den Vorsitz der Schulpflegschaft bilden Kirsten Hoffmann-Marwan (Vorsitzende), Nicole Kabli (Vertreterin).

Die Schulpflegschaft ist die Vertretung der Elternschaft unserer Schule. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Interessen aller Eltern zu vertreten. Sie können sich gerne mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Elternarbeit haben. Auf weiterhin gute Zusammenarbeit.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreter/innen wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.)

Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab.

Die Schulkonferenz hat an Schulen mit:

  • bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder
  • bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder
  • mehr als 500 Schülerinnen und Schüler 18 Mitglieder

Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag.

Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 Schulgesetz geregelt.